steuern, O2V 20 7 betreffend direkte Bundessteuer). Weil sich in der Sache allerdings inhaltlich gesehen - unabhängig davon, ob es um Staats- und Gemeindesteuern oder um direkte Bundessteuern geht - dieselben Rechtsfragen stellen, können die beiden Verfahren O2V 20 5 und O2V 20 7 vom Obergericht auch gemeinsam behandelt werden (so auch Urteil des Bundesgerichts 2C_298/2020 vom 9. Oktober 2020 E. 1.1 m.w.H.). Eine gemeinsame Behandlung der Verfahren erscheint im konkreten Fall sinnvoll, weshalb das Obergericht die Verfahren O2V 20 5 und O2V 20 7 vereinigt und mit vorliegendem Entscheid gemeinsam beurteilt.