Das Verfahren O2V 20 5 betrifft die gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung, insoweit es um die dem Angeschuldigten vorgeworfene Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern 2009 und 2010 geht; das Verfahren O2V 20 7 betrifft die gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung im Zusammenhang mit der dem Angeschuldigten vorgeworfenen Hinterziehung der direkten Bundessteuern 2009 und 2010.