Beigeladene Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, (Verfahren O2V 20 7) Eigerstrasse 65, 3003 Bern Gegenstand Hinterziehung der Staats- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuern 2009 und 2010 Gerichtliche Beurteilung der Strafverfügung der kantonalen Steuerverwaltung vom 17. Dezember 2019 Dispositiv Strafverfügung vom 17. Dezember 2019 1. Es wird dem Beschuldigten eine Busse von Fr. 46‘000 für die Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperioden 2009 und 2010 auferlegt.