Seite 11 materiell prüfen müssen. Die Beschwerde ist daher gutzuheissen, der Nichteintretensentscheid der Vorinstanz aufzuheben und die Angelegenheit zur Wahrung des Instanzenzugs zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 3. Kosten und Entschädigung