a. Es überzeugt nicht, dass die Vorinstanz die zwei Personen, die auf dem Couvert mit Vorund Nachname und Wohnort konkret beschrieben wurden, ohne nähere Begründung als nicht reale Personen in Frage stellt. Ein einfacher Suchlauf unter google dieser je drei Angaben (Vorname, Name und Wohnort; konkret: "B. C." bzw. "D. E."; der Schreibfehler bei der Ortsangabe ist ohne weiteres erkennbar und entsprechend zu korrigieren) legt nämlich nahe, dass offenbar Personen mit genau diesen Vor- bzw. Nachnamen und Wohnort zu existieren scheinen.