2. Der Einspracheentscheid (Nichteintretensentscheid) der kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden vom 08.09.2020 betreffend Staats- und Gemeindesteuern 2018 sei aufzuheben; 3. die Streitsache sei zur ordentlichen Veranlagung der Beschwerdeführerin betreffend direkte Bundessteuer 2018 und Staats- und Gemeindesteuern 2018 unter Berücksichtigung der von ihr im vorinstanzlichen Verfahren eingereichten Steuerunterlagen zurückzuweisen; 4. die Akten der Vorinstanz sind beizuziehen; 5. unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Staatskasse. b) der Vorinstanz: