Seite 21 c. Gestützt auf die vorstehenden Erwägungen ist der versicherte Verdienst der Beschwerdeführerin somit rechnerisch wie folgt festzulegen: Die Beschwerdeführerin erzielte seit Januar 2015 ein monatliches Gesamteinkommen von Fr. 9‘758.33 (entsprechend dem Grundgehalt von Fr. 8‘500.-- zuzüglich AVIA-Tankkarte im Wert von Fr. 300.--, Kinderzulage von Fr. 250.-- sowie Anteil 13. Monatslohn von Fr. 708.33). Umgerechnet auf ein Jahr ergibt sich ein versicherter Verdienst von Fr. 117‘100.--. 3. Kosten und Entschädigung