Im Fall der Beschwerdeführerin wurde jedoch das zunächst vereinbarte Monatsgrundgehalt, das noch bei Stellenantritt galt, bereits vier Monate nach Stellenantritt mit Wirkung ab Januar 2015 deutlich erhöht (von Fr. 7‘500.-- auf Fr. 8‘500.--; zusätzlich erhielt sie zudem ab Januar 2015 die AVIA-Tankkarte). Unter diesen konkreten Umständen kann gerade nicht vermutet werden, die Beschwerdeführerin hätte ganzjährig zu dem Lohn gearbeitet, der sich bei einer Umrechnung des in sämtlichen 6.5 Monaten vor dem Unfall erzielten Verdienstes bei der C. auf ein Jahr ergibt. Sie hat nachweislich ab Januar 2015 einen höheren Verdienst erzielt.