Seite 15 kommens (und auch des versicherten Verdienstes, vgl. E. 2.6 nachfolgend) als Lohnbestandteil zu werten. Daran ändert auch nichts, dass die Arbeitgeberfirma - aus welchen Gründen auch immer, was hier nicht weiter zu prüfen ist - keine Sozialversicherungsabgaben auf dieser Leistung abgerechnet hat.