Die der Beschwerdeführerin überlassene AVIA-Tankkarte ermöglichte es der Beschwerdeführerin, ohne dass im entsprechenden Umfang berufsbzw. arbeitsbedingte Benzinkosten angefallen wären, im Maximalwert von Fr. 300.-- pro Monat Benzin zur freien Verfügung zu beziehen. Ein solcher freier Benzinbezug auf Kosten der Arbeitgeberfirma stellt eine regelmässige Naturalleistung an die Beschwerdeführerin dar und gehört daher zum massgebenden Lohn (vgl. Art. 7 lit. f AHVV; Rz. 67 ff. WML). Somit sind die Fr. 300.-- bei der Bestimmung des Validenein- 1 Die 130-seitige Wegleitung ist abrufbar unter folgendem Link: