Dass die Arbeitgeberin die Tankkarte in der Lohnbuchhaltung als Spesen und nicht als Lohnbestandteil behandelte, ist zudem auch aus der Lohnabrechnung (Versicherung B.- act. 465, S. 22) ersichtlich: Paritätische Beiträge wurden lediglich auf dem Monatslohn von Fr. 8‘500.-- erhoben; die Tankkarte wurde auf der Lohnabrechnung gar nicht erwähnt. Ob diese lohnbuchhalterische Verbuchung allerdings so korrekt war, erscheint jedoch durchaus fraglich: