Seite 13  Die Vorinstanz fragte bei der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin im Dezember 2019 nach, ob die in Frage stehende Tankkarte von Seiten der Arbeitgeberin als Lohnbestandteil angesehen wurde oder ob es sich dabei um Spesenzahlungen handelte. Die Vorinstanz erhielt daraufhin folgende Auskünfte: