Im Arbeitsvertrag vom 12. Juni 2014 (act. 2.3) ist keine Tankkarte erwähnt. Die Beschwerdeführerin hat die Tankkarte auch erst später anlässlich einer Lohnerhöhung erhalten, wie sich aus dem Schreiben der Arbeitgeberin vom 7. Januar 2015 (Versicherung B.-act. 465, S. 21) ergibt: „Wir freuen uns, Dir heute für Deinen grossen Einsatz und die bisher in unserer Unternehmung geleistete Arbeit ein besonderes Lob aussprechen zu können und haben uns entschlossen Dein Salär ab 1. Januar 2015 auf CHF 8‘500.00 x 13 zu erhöhen, zudem sprechen wir Dir eine AVIA-Tankkarte mit einem Maximalbezug von Benzin im Wert von CHF 300.00 pro Monat zu.“