 Die Vorinstanz verweist zur Begründung ihrer Argumentation auf E. 6.3 des Urteils des Bundesgerichts 8C_549/2019 vom 26. November 2019, wonach zum Valideneinkommen nur jene Zahlungen des Arbeitgebers zu zählen seien, auf welche paritätische Beiträge erhoben wurden. Ob die AVIA-Tankkarte in die Berechnung des Valideneinkommens einzubeziehen ist oder nicht, kann jedoch bei genauerer Betrachtung dieser von der