c. Die Beschwerdeführerin macht aber geltend, sie habe nebst dem Monatsgrundgehalt von Fr. 8‘500.-- zusätzlich eine AVIA-Tankkarte mit einem Maximalbetrag von Benzin im Wert von Fr. 300.-- pro Monat erhalten. Diese Naturalleistung im Wert von Fr. 300.-- sei als Lohnbestandteil ebenfalls beim Valideneinkommen zu berücksichtigen. Die Vorinstanz ist dagegen der Ansicht, die AVIA-Tankkarte habe keinen Lohnbestandteil dargestellt und sei somit weder beim Valideneinkommen noch beim versicherten Verdienst (vgl. dazu nachfolgend, E. 2.6) zu berücksichtigen. Dazu ist Folgendes in Erwägung zu ziehen: