f. Somit ist das von der Vorinstanz schlüssig begründete und rechnerisch korrekt ermittelte Invalideneinkommen von Fr. 21‘879.-- angesichts der dargelegten Erwägungen zu bestätigen. 2.4 Valideneinkommen Das Valideneinkommen entspricht demjenigen Einkommen, das eine versicherte Person aufgrund ihrer beruflichen Fähigkeiten und persönlichen Umstände erzielen könnte, wenn sie nicht invalid geworden wäre. Rechtsprechungsgemäss ist auch das Valideneinkommen immer so konkret wie möglich zu bestimmen (vgl. anstelle vieler: Urteil des Bundesgerichts 8C_549/2019 vom 26. November 2019 E. 6.3).