Nachdem bei ihr im Mai 2019 im Rahmen einer routinemässigen gynäkologischen Kontrolle Brustkrebs diagnostiziert wurde und sie sich in der Folge Behandlungen mit Chemotherapie und mehreren, komplikationsreichen Operationen unterziehen musste und sich das bereits durch den Unfall beeinträchtigte psychische Zustandsbild aus unfallfremden Gründen weiter verschlechterte (vgl. dazu Versicherung B.-act. 499, S. 8), dürfte sich auch nach der Rentenzusprache im April 2019 vorläufig nichts daran geändert haben. c. Das Invalideneinkommen wurde von der Vorinstanz wie folgt berechnet: