Gemäss dem Gutachten sind der Beschwerdeführerin seit dem Unfall im März 2015 mit schwerer Verletzung der Lendenwirbelsäule und nachfolgenden mehrfachen Operationen nur noch leichte körperliche Arbeiten mit eingeschränktem Anforderungsprofil zumutbar (Gutachten, S. 6, Ziff. 4.5). Die Gutachter formulierten folgendes Anforderungsprofil an eine leidensadaptierte Tätigkeit (Gutachten, S. 6 f., Ziff.