A. […] A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) war seit September 2014 […] bei der C. in D. angestellt und durch die Versicherung B. (nachfolgend: Vorinstanz) obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als sie am 15. März 2015 in ihrer Freizeit einen Reitunfall erlitt und in der Folge ins Kantonsspital E. gebracht werden musste (Versicherung B.-act. 1).