Auf dem Formular „Angaben über Leistungen an Gesellschafter“ in den Unterlagen zur Steuererklärung 2014 deklarierte die Beschwerdeführerin einen Privatanteil von Fr. 5‘000.-- für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen und gab an, es handle sich um „verschiedene“ Geschäftsfahrzeuge, welche einen durchschnittlichen Kaufpreis von Fr. 34‘000.-- aufweisen und sowohl von B. als auch von seiner Ehefrau benützt würden; der Betrag von Fr. 5‘000.-- sei „netto nach Verrechnung Garagen + Parkplätze“ zu verstehen.