Seite 3 1.2 Weil die Beschwerde die Veranlagung sowohl der direkten Bundessteuer als auch der Staatsund Gemeindesteuern betrifft, wurde sie mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in zwei formell getrennte, aber gleichzeitig behandelte Verfahren aufgeteilt (O2V 20 39 und O2V 20 41). Das vorliegende Verfahren O2V 20 41 betrifft die direkte Bundessteuer 2016.