a) der Beschwerdeführerin: 1. als Hauptantrag: Es sei keine Aufrechnung von Fr. 655‘228.-- für überhöhte Lizenzzahlung an die B. vorzunehmen; 2. als Eventualantrag: Die Sache sei an die Vorinstanz zur genaueren Abklärung des Sachverhalts und der damit verbundenen Steuerfolgen zurückzuweisen; 3. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. b) der Vorinstanz: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. Sachverhalt