Seite 10 Das Obergericht erkennt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführerin wird eine Entscheidgebühr von Fr. 2‘000.-- auferlegt. Der bereits geleistete Kostenvorschuss von gleicher Höhe wird angerechnet. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.