4. 4.1 Die beschwerdeführerische A. hatte im Jahr 2016 gemäss Erfolgsrechnung total einen Betriebsertrag von Fr. 1‘415‘462.75 erzielt (act. 7.11), stammend im Wesentlichen aus Dienstleistungen für die G. in H.. Mit der betreffenden Gesellschaft hatte die Beschwerdeführerin im März 2014 einen „Konsulentenvertrag“ geschlossen. Dieser hatte Dienstleistungen der Beschwerdeführerin zugunsten der G. im Zusammenhang mit einem Projekt betreffend eine Liegenschaft in H. zum Gegenstand.