Seite 7 Kanton St. Gallen ausgefällten Einspracheentscheids vom 14. Januar 2020 habe die Beschwerdeführerin festgestellt, dass ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsverbot vorliege. Die Beschwerdeführerin werde durch die von den St. Galler Behörden abweichenden Veranlagungsverfügungen der Vorinstanz stärker belastet und schlechter gestellt, was unzulässig sei.