Im vorliegenden Verfahren O2V 20 36 ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen zur Vornahme einer Revision im Fall der Beschwerdeführerin bezüglich der Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2016 und 2017 erfüllt sind oder ob die Vorinstanz auf das Revisionsbegehren der Beschwerdeführerin zu Recht nicht eingetreten ist. Die Vorinstanz hat einen Anspruch auf Revision gestützt auf Art. 189 Abs. 2 StG verneint. Gemäss ständiger Rechtsprechung des Obergerichts (vgl. dazu Urteil O2V 17 10 vom 13. März 2018, welches vom Bundesgericht mit Urteil 2C_566/2018 vom 29. Januar 2020 bestätigt wurde; Urteile des Obergerichts O2V