C. Am 9. April 2020 reichte die Beschwerdeführerin bei der Vorinstanz ein Revisionsgesuch betreffend die beiden Ermessenveranlagungen der Steuerperioden 2016 und 2017 ein (KStV.AR.act. 8). Die Beschwerdeführerin begründete ihr Revisionsgesuch damit, dass ein Verstoss gegen das Doppelbesteuerungsverbot vorliege. Dem Revisionsgesuch beigelegt waren unter anderem ein Einspracheentscheid vom 14. Januar 2020 des kantonalen Steueramts St. Gallen sowie die bei den St. Galler Behörden eingereichten Steuererklärungen 2016 und 2017.