B. A. war im Jahr 2012 als Aktionär an der C. in D. beteiligt und bezog daraus in der Steuerperiode 2012 eine Dividende von CHF 36‘500 (act. 7.2). Die C. wurde im Jahr 2019 für die Steuerperiode 2012 durch das Kantonale Steueramt St. Gallen veranlagt. Im Rahmen dieser Veranlagung wurde der Kantonalen Steuerverwaltung Appenzell Ausserrhoden mit Schreiben vom 24. Dezember 2019 gemeldet, dass verdeckte Gewinnausschüttungen in Höhe von CHF 38‘169 der C. zu Gunsten von A. festgestellt worden seien (act. 7.4).