Danach habe C. von B. die soeben von ihm gekauften Aktien beider Gesellschaften (also 50% der Aktien der D. und 50% der Aktien der F.) zu einem Preis von Fr. 1.199 Mio. erworben. B. habe mit dieser Transaktion folglich einen Gewinn von Fr. 599‘000.-- erwirtschaftet (Fr. 1.199 Mio. abzüglich Fr. 0.6 Mio.).