D. F. Seite 6 F. Am 26. Mai 2015 reichte die Beschwerdeführerin die Steuererklärung für die Steuerperiode 2014 bei der Vorinstanz ein und deklarierte darin einen steuerbaren Reingewinn im Betrag von Fr. […].-- sowie ein steuerbares Eigenkapital im Betrag von Fr. […].--.