E. Am 3. Juni 2014 wurde die Nachfolgelösung in drei Schritten umgesetzt:  Zunächst schlossen die A2. als Verkäuferin und C. und B. als Käufer einen ersten Aktienkaufvertrag ab (KStV.AR.act. 8). Gemäss diesem Vertrag wurden die total 250 Aktien der D. und die total 100 Aktien der F. von der A2. je zur Hälfte (d.h. je 125 Aktien der D. und je 50 Aktien der F.) auf C. einerseits und B. andererseits übertragen. Zum Kaufpreis wurde folgendes vereinbart: