Seite 3 aktuellsten Geschäftsabschlüsse gehe man von Entnahmewerten bzw. Übernahmepreisen von Fr. […].-- bei der D. und Fr. […].-- bei der F. aus, dies je unter Berücksichtigung eines Minderheitsabzugs von 30% bei der Berechnung des Übernahmepreises, da C. und B. als Eigentümer der A2. wirtschaftlich gesehen bereits jetzt je 50% der Aktien der beiden […] Geschäfte besässen.