„Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs wurde mit dem Einleitungsschreiben neben der Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme auch die Möglichkeit zur mündlichen Anhörung am 20. Dezember 2019 in den Räumlichkeiten der Kantonalen Steuerverwaltung gewährt. Von diesem Recht wurde kein Gebrauch gemacht.“