Gleichzeitig weisen wir Sie darauf hin, dass Sie von Gesetzes wegen das Recht haben, die Aussage zu verweigern. Wenn Sie eine Aussage machen, können sowohl Ihre schriftlichen wie auch mündlichen Angaben im weiteren Verfahren als Beweismittel verwendet werden. [...] Beim Verzicht auf die mündliche Einvernahme sowie der Nichteinreichung einer Stellungnahme betrachten wir das Untersuchungsverfahren als abgeschlossen und werden aufgrund der Akten entscheiden. Die Erledigung des Strafverfahrens wird Ihnen mittels Strafbescheid mitgeteilt;