H. Am 15. September 2020 ging beim Obergericht ein auf den 11. September 2020 datierter Wiedererwägungsentscheid betreffend der A. vorgeworfenen Beihilfe an B. und C. zur vollendeten Steuerhinterziehung betreffend die direkten Bundessteuern 2009 und 2010 ein. In diesem Wiedererwägungsentscheid wurde die ursprünglich in der Strafverfügung vom 20. Dezember 2019 auf Fr. 10‘000.-- festgesetzte Busse neu bestätigt (und damit von der noch im Einspracheentscheid vom 20. April 2020 vorgenommenen Erhöhung dieser Busse auf Fr. 30‘000.-- wieder abgesehen).