E. Am 20. April 2020 erliess die Vorinstanz im Bundessteuerverfahren einen Einspracheentscheid. Gemäss dessen Ziffer. 202 erhöhte die Vorinstanz die Busse neu auf Fr. 30‘000.--. Die diversen verfahrensrechtlichen Anträge von A. wies die Vorinstanz weitgehend ab (mit