Seite 11 lebten Verbindungen in C. (GR) bestehen. Dementsprechend ist die vorinstanzliche Verfügung betreffend steuerrechtlichem Wohnsitz zu bestätigen. 3. Kosten und Entschädigung 3.1 Im Rechtsmittelverfahren ist gebühren- und kostenpflichtig, wer ganz oder teilweise unterliegt oder auf dessen Rechtsmittel nicht eingetreten wird (Art. 53 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 VRPG).