Weder die Fernwartung von E. aus noch die persönlichen Beratungen bei den Kunden machen die Einrichtung einer Wartezone für Kunden in der Wohnung in E. nötig, wo gemäss dem vorliegenden Plan wie bereits erwähnt ohnehin auch gar kein Sitzungs- oder Besprechungszimmer, sondern einzig ein relativ kleines Bürozimmer vorhanden war. Insoweit überzeugt letztlich auch der von der Beschwerdeführerin angeführte Vergleich zum Kugelschreiber des Treuhänders, der zwischendurch ja auch für Erstellung einer privaten Einkaufsliste benutzt werde, wenig: Während kaum fraglich erscheint, dass ein Treuhänder für seine Arbeit Schreibwerkzeug