Seite 18 E. 6.2 c). Nachdem wie erwähnt alle drei Beschwerdeführer per 22. Oktober 2015 aus der Gesellschaft ausgeschieden sind, bedeutet dies letztlich, dass die Beiträge für den Monat Oktober 2015 aus der Haftung fallen, da diese erst zu Beginn der folgenden Zahlungsperiode, d.h. im November 2015 zur Zahlung fällig waren. Was die Ermittlung der Beitragsschuld betrifft, die dem Oktober 2015 entspricht, so gestaltet sich jene nicht leicht.