Seite 6 eingeleitet (O2V 19 11, act. 5.2/111). Die Gesellschaft ersuchte hierauf in einem E-Mail vom 30. April 2015 um einen weiteren Zahlungsaufschub (O2V 19 11, act. 5.2/187). Mit E-Mail vom 15. Mai 2015 wies die SVA die Gesellschaft darauf hin, dass von der ersten, fälligen Rate nun noch ein Betrag von Fr. 31‘550.-- offen sei, woraufhin die Gesellschaft gleichentags antwortete, man werde den Ausstand so rasch als möglich begleichen (O2V 19 11, act. 5.2/258), und sie leistete folglich ebenfalls noch am 15. Mai 2015 einen Betrag von Fr. 40‘000.-- (O2V 19 11, act.