2.3.1 Aus den Akten ergibt sich, dass der Beschwerdeführer seit Juni 2017 bei der B. ______ angestellt war und am 22. Februar 2018 die letzte Gutschrift von der B. ______ erhielt (act. 5.12/S. 3 und act. 5.16). Mit Schreiben vom 15. April 2018 mahnte der Beschwerdeführer offene Lohnforderungen von Februar und März 2018 bei der B. ______ und drohte die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (act. 5.8). Das Arbeitsverhältnis mit der B. ______ wurde per Ende April 2018 aufgelöst.