B. Mit Schreiben vom 15. April 2018 mahnte A. ______ bei der Arbeitgeberin seine ausstehenden Lohnzahlungen von Februar 2018 und März 2018 an. Zur Begleichung der ausstehenden Löhne setzte er der Arbeitgeberin Frist bis 20. April 2018 unter Androhung der Arbeitsniederlegung ab 21. April 2018 bis zur Erfüllung der Lohnpflicht. Bei Nichterbringung der Sicherheitsleistung für die ausbleibenden Löhne bis spätestens 30. April 2018 drohte er mit fristloser Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Lohngefährdung (act. 5.8). C. Anfang Mai 2018 ging A. ______ einen neuen Arbeitsvertrag mit der C. ______, ein (act. 5.4).