Gemäss eigenen Angaben der Gesellschaft wurde zudem selbst die Buchführung bereits ab dem Geschäftsjahr 2012 nicht mehr von einer Treuhandfirma in B., sondern durch eine Dienstleistungsgesellschaft in Zürich erledigt. Schliesslich fanden auch die Generalversammlungen der Gesellschaft in den Jahren 2012 bis 2016 offenbar hauptsächlich in Zürich und gemäss Angaben der Beschwerdeführerin nur in den beiden Jahren 2013 und 2015 in Appenzell Ausserrhoden statt. In den vorinstanzlichen Unterlagen findet sich schliesslich der Domizilvertrag vom 1. Januar 2009 zwischen der Beschwerdeführerin und der E. (act. 7/10).