Gegenstand Revision Staats- und Gemeindesteuern 2015 und 2016 Beschwerde gegen den Revisionsentscheid der kantonalen Steuerverwaltung vom 7. Oktober 2019 Rechtsbegehren a) der Beschwerdeführerin: Es sei auf das Revisionsbegehren vom 22.10.2018 einzutreten und der Kanton Appenzell Ausserrhoden für die Besteuerung des ausgeschiedenen Gewinnes von Fr. 170‘100.-- im Berichtsjahr 2015 sowie Fr. 220‘600.-- im Berichtsjahr 2016, mit Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin, als nicht zuständig zu erklären. b) der Vorinstanz: