1. Die Beschwerde von A. ______ wird gutgeheissen, die angefochtene Verfügung der Vorinstanz vom 11. September 2019 aufgehoben und dem Beschwerdeführer die Wehrpflichtersatzabgabe 2017 erlassen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet.