Dem steht entgegen, dass ein zusätzlicher Lohnerwerb wohl in erster Linie an das Ressort Soziales zur Deckung der materiellen Grundsicherung ginge. Zudem muss mangels aussagekräftiger Unterlagen offen bleiben, ob er mit einem zusätzlichen Nebenjob mehr als die erwähnte Grundsicherung verdienen könnte. Aus dem Klientenkontoauszug der Sozialhilfe