In jedem Fall wurde die Wehrpflichtersatzabgabe 2017 auf der Grundlage des für die direkte Bundessteuer gültigen steuerbaren Einkommens von Fr. 20‘400.-- errechnet (act. 13). In der Beschwerdeschrift wurde eine weitere längerfristige Unterstützung durch die Sozialhilfe als realistisch bezeichnet und der Beschwerdeführer als zu instabil für den 1. Arbeitsmarkt bezeichnet (act. 1). Gemäss dem Zwischenbericht vom 10. Oktober 2019 wird der Beschwerdeführer seit 12. November 2018 im Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden ambulant psychiatrisch behandelt. Nebst der Medikation nimmt er regelmässige Kontroll- und supportive Gesprächstermine wahr (act.