Damit ein Steuererlass gewährt wird, muss beim Gesuchsteller eine finanzielle Notlage entstanden sein, die eine Bezahlung der Steuern ausschliesst oder jedenfalls nur unter unzumutbaren Einschränkungen in der Lebenshaltung ermöglicht und für den Gesuchsteller somit eine grosse Härte bedeutet. In jedem Fall liegt eine Notlage vor bei Einkommens- und Vermögenslosigkeit oder wenn die öffentliche Hand für die Lebenshaltungskosten des Gesuchstellers und dessen Familie aufkommen muss.