Seite 5 einer Notlage befindet oder durch die Zahlung in eine solche geriete, so kann die Wehrpflichtersatzabgabe teilweise erlassen oder auf die Mindestabgabe herabgesetzt werden und nur in Ausnahmefällen ganz erlassen werden (act. 8.1). Die Eidgenössische Steuerverwaltung empfiehlt in der Beilage zur WL 14 betreffend Stundung und Behandlung von Erlassbegehren, gültig ab Ersatzjahr 2007 ff., bei einem ausgesteuerten Arbeitslosen ohne Unterhaltspflichten einen Teilerlass auf Mindestabgabe sowie eine Ratenzahlung (act. 8.2). Sowohl im Merkblatt als auch in der Beilage wird darauf hingewiesen, dass