zur Beurteilung der Beschwerde gegen die Verfügung betreffend Erlassgesuch des kantonalen Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz zuständig. Da auch die übrigen von Amtes wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen (Beschwerdeberechtigung sowie Form- und Fristerfordernisse) erfüllt sind, ist auf die Beschwerde einzutreten.